Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Website wird angeboten von:
Innovationsverband Schweizer Arbeitsmarkt (ISA)
Launchspace
8048 Zürich
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Websites: www.innovationsverband.ch und www.aci-lab.ch
Mail: team@innovationsverband.ch
Vertretungsberechtigte Person: Christina Kehl
ISA ist eine gemeinnützige, innovative Arbeitsmarkt-Organisation.
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Verbindliche Geschäftsbedingungen
Beim Erwerb einer ISA Mitgliedschaft oder ISA Partnerschaft erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesem Vertrag einverstanden (der "Vertrag"). Kunden, die die Registrierung im Namen einer anderen Person oder Firma durchführen, garantieren, dass sie befugt sind, im Namen der genannten dritten Partei Geschäfte zu tätigen.
ISA kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit ändern und die Kunden mit geeigneten Mitteln (einschliesslich E-Mail) über Änderungen informieren. Die Änderungen werden wirksam, es sei denn, der Kunde legt ausdrücklich Einspruch gegen die Änderungen ein.
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Für die Buchung von Partnerangeboten wie Kursen, Workshops, Coachings, Events o.ä, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters. ISA tritt in diesem Kontext lediglich als Plattform auf und übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte oder die Durchführung der Angebote. Nutzer:innen sind dazu angehalten, sich direkt bei den jeweiligen Anbietern über die spezifischen Bedingungen und Details der Angebote zu informieren. ISA stellt lediglich die Verbindung zwischen Anbieter und Nutzer:innen her und ist nicht Partei der zwischen ihnen geschlossenen Verträge.
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Mitgliedschaft und Partnerschaft bei ISA
Es gibt folgende Kategorien von Mitgliedern und Partnern:
** Aktivmitglied mit Stimmberechtigung: natürliche Person, die den Vereinszweck unterstützen möchte und operativ oder strategisch in die Vereinsarbeit eingebunden ist.
- Es besteht Zugang zum Expert Pool.
- Es besteht Anspruch auf den ISA Partnerpreis.
- Mitgliedsbeitrag: kostenlos
** Qualifiziertes Mitglied mit Stimmberechtigung: natürliche Person, die den Vereinszweck unterstützen möchte und die in den letzten 24 Monaten eine von ISA akkreditierte Qualifizierungsmassnahme durchlaufen hat.
- Es besteht Zugang zum Expert Pool.
- Es besteht Anspruch auf den ISA Partnerpreis.
- Mitgliedsbeitrag: kostenlos

** Reguläres Mitglied ohne Stimmberechtigung: natürliche Person, die den Vereinszweck unterstützen möchte und den Mitgliederbeitrag leistet.
- Es besteht Anspruch auf den ISA Partnerpreis.
- Mitgliedsbeitrag: CHF 500 pa
Daneben gibt es Partnerschaften ohne Stimmberechtigung.
** Partnerschaft (1) mit staatlichen Stellen, Verbänden und Unternehmen: Hierunter fallen alle juristischen Personen, die den Vereinszweck unterstützen und die pot. Leistungen von ISA bzw. ihren Partnerunternehmen beziehen möchten.
- Partnerschaftsbeitrag: kostenlos.

** Partnerschaft (2) mit Personen und Unternehmen im Bildungs-, Technologie-, und Beratungsbereich: Hierunter fallen alle natürlichen oder juristischen Personen, die den Vereinszweck unterstützen und die pot. Leistungen über ISA anbieten möchten.
- Eine Partnerschaft begründet keine Akkreditierung von Kursen, Workshops oder anderer Angebote.
- Eine Akkreditierung muss separat beantragt werden.
- Partnerschaftsbeitrag: CHF 3000 pa
Allgemeine Mitgliedschafts- und Partnerschaftbedingungen:
* Aufnahmegesuche sind an die Präsidentin/den Präsidenten zur richten;

** über die Aufnahme als Aktivmitglied und reguläres Mitglied entscheidet der Vorstand;
** über die Aufnahme als qualifiziertes Mitglied oder Partner entscheidet aus Effizienzgründen die Präsidentin/der Präsident zusammen mit dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin. 

* Ein Mitgliedschafts-/Partnerschaftsjahr entspricht einem Kalenderjahr (1. JAN - 31. DEZ), unabhängig vom Aufnahmedatum.
* Mitgliedschaften/Partnerschaften verlängern sich automatisch am Ende des Jahres um ein weiteres Jahr zu den dann geltenden Gebühren.
* Eine Mitgliedschaft/Partnerschaft kann jederzeit im Laufe des Jahres mit einer Frist von mindestens 4 Wochen gekündigt werden, wirksam ab Beginn des folgenden Jahres. Eine schriftliche Kündigung (per E-Mail oder auf Papier) ist erforderlich.
* ISA behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft/Partnerschaft jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder zu kündigen. Im Falle einer Kündigung ohne triftigen Grund erstattet ISA die Mitgliedsgebühr für das betreffende Kalenderjahr.
* Alle Dienstleistungen für Mitglieder und Partner werden von der Organisation auf freiwilliger Basis bereitgestellt und sind, sofern nicht anders in einem separaten Vertrag festgelegt, nicht einklagbar. Die Dienstleistungen werden "wie besehen" und "wie verfügbar" ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt. Die Haftung von ISA ist gesetzlich maximal ausgeschlossen.
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Mitgliedschaftsgebühren
* Die Mitgliedsschaftsgebühren werden vom ISA Vorstand festgelegt.
* Die Partnerschaftsgebühren werden vom ISA Vorstand bestimmt.
* Gebühren können der Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer oder anderen Steuern und Abgaben unterliegen, die, falls zutreffend, zusätzlich zu den Gebühren in Rechnung gestellt werden.
* Bei unzureichender oder abgelehnter Zahlung kann ISA die Mitgliedschaft oder Partnerschaft verweigern und haftet nicht für daraus resultierende Schäden.
* Alle Gebühren sind nicht erstattungsfähig. Das Recht des Kunden auf Aufrechnung ist ausgeschlossen.
* Gebühren sind im Voraus per Rechnung zahlbar. Neue Mitglieder und Partner werden erst nach Eingang der vollständigen Zahlung aufgenommen. Gebühren für Verlängerungszeiträume bestehender Mitglieder und Partner sind am 1. Januar des Verlängerungszeitraums fällig.
* Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin gerät der Kunde automatisch in Verzug und ISA ist (i) berechtigt, Mahngebühren von CHF 50 pro Mahnung zu erheben und/oder (ii) das Kundenverhältnis bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Bei Nichtzahlung für mehr als 30 Tage kann ISA das Kundenverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden, wobei jedoch die Gebühren für das betreffende Jahr weiterhin fällig und zahlbar bleiben.
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ISA Veranstaltungen
* ISA kann selbst kostenlose und/oder kostenpflichtige Veranstaltungen anbieten und durchführen.
* Bei kostenpflichtigen Angeboten: Die Teilnahmegebühr ist entweder direkt bei Online-Buchung per Kreditkarte oder nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Die Gebühren müssen spätestens bis 14 Tage vor Beginn des gebuchten Angebots bei ISA eingegangen sein. Bei einer Stornierung durch den/die Teilnehmer:in 7 Tage oder weniger vor Beginn ist die Kursgebühr für das gewählte Angebot in voller Höhe zu entrichten.
* Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten zum Zwecke der Durchführung gespeichert und verarbeitet werden.
* Alle ISA-Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung und Weiterverwendung ausserhalb der ISA-Umgebung ist ohne schriftliche Genehmigung untersagt.
* Die Teilnehmenden sind während dieser Veranstaltungen nicht durch ISA versichert. Für eventuelle Schäden, die durch die Teilnehmenden verursacht werden, haften diese selbst. Die Veranstalterin ISA übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden.
* ISA behält sich als Veranstalterin das Recht vor, Teilnehmende bei Verstössen gegen die Teilnahmebedingungen oder bei unangemessenem Verhalten von dem jeweiligen Angebot auszuschliessen.
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Allgemeine Bestimmungen für Studierende in ISA-Kursen und Workshops
* Die Registrierung zu Kursen und Workshops von ISA erfolgt durch Ausfüllen des jeweiligen (Online-) Registrierungsformulars.
* Mit der Registrierung schliesst der/die Studierende mit dem Innovationverband Schweizer Arbeitsmarkt einen Vertrag. Der/die Studierende akzeptiert damit alle Zulassungs-, Teilnahme-, Prüfungs- und Zahlungsbedingungen. Diese Bedingungen sowie die geplanten Inhalte sind im jeweiligen Kursprogramm sowie in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten.
​* Die Angebote des ISA Campus richten sich an Führungs- und Fachkräfte des mittleren und oberen Managements.
* Die jeweilige Kursleitung trifft die endgültige Entscheidung über die Zulassung zum Kurs oder Workshop und teilt sie dem /der Studierenden schriftlich oder elektronisch mit. Wird ein:e Student:in nicht zu dem betreffenden Kurs zugelassen, erlischt der entsprechende Vertrag.
* Die Kursleitung behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen im Aufbau und Inhalt der Angebote sowie in der Auswahl und dem Einsatz von Gastdozent:innen oder Expert:innen vorzunehmen.
* Studierende erhalten einen Login für die E-Learning-Plattform des ISA Campus. Die Studierenden müssen selbst über einen Internetzugang und einen Laptop oder Computer gemäß den allgemeinen Mindestanforderungen an die digitale Infrastruktur verfügen.
* Das Lehrmaterial, alle Unterlagen sowie Ausschreibungen und das Logo der Marke ISA sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung und Weiterverwendung ausserhalb der ISA-Umgebung ist ohne schriftliche Genehmigung von ISA untersagt.
* Die Nutzungs- und Verwertungsrechte an denjenigen immateriellen Gütern (insbesondere Urheber-, Geschmacksmuster-, Patent- und Markenrechte), die während und im Zusammenhang mit dem Kurs entstehen, stehen - soweit nicht anders geregelt - ISA zu. Eine Rückübertragung dieser Rechte an die Studierenden kann im Einzelfall vereinbart werden. Die Vereinbarung ist individuell zwischen dem/der Studierenden und ISA zu treffen.
* Zahlungsbedingungen: Die Kursgebühr ist entweder direkt bei Online-Buchung per Kreditkarte oder nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Die Studiengebühren müssen spätestens bis 14 Tage vor Beginn des gebuchten Kurses bei ISA eingegangen sein.
* Die Teilnehmenden sind verpflichtet, an mindestens 80% der Unterrichtstage eines Kurses oder Workshops zur erfolgreichen Absolvierung des Kurses teilzunehmen. Bei Nichtteilnahme oder vorzeitiger Beendigung des Kurses oder Workshops besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
* Die Kosten für (zum Beispiel) technische IT-Infrastruktur, Vollversionen von Apps und Tools, Reisen, ÖV, weitergehende Literatur, Unterkunft und Verpflegung im Zusammenhang mit dem Kurs oder Workshop sind vollumfänglich von den Studierenden selbst zu tragen, wenn und soweit sie nicht in der Studiengebühr explizit enthalten sind.
* Für Ferien, Krankheit und Dispensationen werden keine Abzüge von den Studiengebühren vorgenommen.
* Bei ungenügender Teilnehmerzahl behält sich die Kursleitung das Recht vor, einen Kurs oder Workshop abzusagen oder zu verschieben. Bereits geleistete Zahlungen werden bei Absage zurückerstattet.
* Bei einer Stornierung durch den/die Teilnehmer:in 7 Tage oder weniger vor Beginn des Kurses oder Workshops ist die Kursgebühr in voller Höhe zu entrichten.
* Die Teilnehmenden sind während der Kurstage nicht durch ISA versichert. Für eventuelle Schäden, die durch die Teilnehmenden verursacht werden, haften diese selbst. ISA übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden.
* Die allgemeinen und finanziellen Bestimmungen können geändert werden und werden von ISA bekannt gegeben.
​* ISA behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei Verstössen gegen die Teilnahmebedingungen oder bei unangemessenem Verhalten von den Programmen auszuschließen.
* Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten zum Zwecke der Kursdurchführung gespeichert und verarbeitet werden.
* Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
* Der Erfüllungsort für alle Leistungen ist, soweit nicht anders angegeben, Zürich. Der Gerichtsstand ist Zürich. Es gilt schweizerisches Recht.
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Launchspace
* Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung des Launchspace finden sich hier.
Sonstiges
* In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten der Kunden gilt unsere Datenschutzrichtlinie.
* Ein Verzicht von ISA auf die Ausübung eines Rechts gilt nicht als Verzicht auf weitere Rechte.
* ISA haftet nicht für das Nichterfüllen von Verpflichtungen, wenn dies durch Umstände ausserhalb der angemessenen Kontrolle von ISA verursacht wird.
* Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags für unwirksam oder undurchsetzbar befunden werden, wird diese Bestimmung so weit wie nötig eingeschränkt oder beseitigt, damit dieser Vertrag im Übrigen in vollem Umfang in Kraft und durchsetzbar bleibt.
* Dieser Vertrag ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von ISA weder abtretbar noch übertragbar oder unterlizenzierbar.
* Beide Parteien erkennen an, dass dieser Vertrag die vollständige und ausschliessliche Darstellung des gegenseitigen Verständnisses der Parteien ist und alle früheren schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Kommunikationen und sonstigen Verständnisse im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieses Vertrages aufhebt und ersetzt und dass alle Änderungen schriftlich von beiden Parteien unterzeichnet sein müssen, es sei denn, es ist hierin anders vorgesehen.
* Kein Agenturverhältnis, keine Partnerschaft, kein Joint Venture und kein Arbeitsverhältnis wird durch diesen Vertrag begründet, und der Kunde/das Mitglied erkennt an, dass er/sie keine Befugnis jeglicher Art hat, ISA in irgendeiner Weise zu binden.
* Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
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Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für alle Leistungen ist, soweit nicht anders angegeben, Zürich. Der Gerichtsstand ist Zürich. Es gilt schweizerisches Recht.
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Oktober 2024