Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version Oktober 2026. Diese Bedingungen gelten für die Mitgliedschaft, für Partnerschaften sowie für Veranstaltungen, Kurse und Workshops, die ISA im eigenen Namen anbietet. Für Programme von Partnerorganisationen gelten ausschliesslich deren Bedingungen.
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Anbieterin ist der Innovationsverband Schweizer Arbeitsmarkt (ISA), ein im Handelsregister eingetragener Verein mit Sitz an der Albulastrasse 55, 8048 Zürich. Zeichnungsberechtigt ist Christina Kehl. Diese Bedingungen gelten für die Nutzung unserer Website www.innovationsverband.ch, für Mitgliedschaften und Partnerschaften sowie für Veranstaltungen, Kurse und Workshops, die ISA im eigenen Namen anbietet.
Sie gelten nicht für Programme von Partnerorganisationen. Wo ISA auf ein Programm einer Partnerorganisation hinweist, ein Kontingent vermittelt oder eine Vergünstigung kuratiert, kommt der Vertrag ausschliesslich zwischen dir und der Partnerorganisation zustande. Massgebend sind allein deren Bedingungen, Preise, Fristen und Zahlungsmodalitäten. ISA ist in diesen Fällen weder Vertragspartnerin noch Veranstalterin und übernimmt keine Haftung für Durchführung, Inhalt oder Zertifizierung. Welche Konstellation vorliegt, geht aus der Ausschreibung und der Anmeldung hervor: Massgebend ist, bei wem du buchst und wer dir Rechnung stellt.
Mit einer Mitgliedschaft, einer Partnerschaft oder einer Anmeldung bei ISA kommt ein Vertrag mit ISA zustande. ISA kann diese Bedingungen anpassen. Wesentliche Änderungen kündigen wir mindestens 30 Tage vorher in geeigneter Form an, zum Beispiel per E-Mail. Bist du mit einer Änderung nicht einverstanden, kannst du die Mitgliedschaft oder Partnerschaft bis zum Inkrafttreten auf diesen Zeitpunkt beenden. Für bereits gebuchte Kurse und Veranstaltungen bleibt die bei der Anmeldung gültige Fassung massgebend.
2. Nutzung der Website
Die Nutzung unserer Websites ist kostenlos und setzt keine Registrierung voraus. Wir stellen sie nach Möglichkeit bereit, schulden aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit und können den Betrieb für Wartung, Weiterentwicklung oder aus wichtigen Gründen unterbrechen oder einstellen.
Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Du darfst sie für deinen persönlichen und beruflichen Gebrauch lesen, speichern und einzeln weitergeben. Nicht gestattet sind insbesondere:
- das automatisierte Auslesen oder Kopieren von Inhalten, namentlich der Einträge im Expert Pool, etwa durch Scraping, Crawler oder Skripte,
- die Verwendung von Namen, Kontaktangaben oder Profilen aus dem Expert Pool für Werbung, Massenansprache, Personalvermittlung auf Vorrat oder den Aufbau eigener Datenbanken,
- die kommerzielle Weiterverwendung oder Weiterveräusserung unserer Inhalte, Grafiken und Auswertungen ohne unsere schriftliche Zustimmung,
- jede Handlung, die den Betrieb der Website oder ihre Sicherheit beeinträchtigt.
Der Expert Pool dient der direkten, individuellen Kontaktaufnahme über die dort verlinkten Profile. Die beteiligten Fachleute haben ihrer Veröffentlichung zu diesem Zweck zugestimmt, zu keinem anderen.
3. ISA Community und Mitgliedschaft
3.1 Kosten. Weder die ISA Community noch die Mitgliedschaft kosten etwas. Es gibt keine Aufnahmegebühr und keinen Mitgliederbeitrag. ISA wird von den Unternehmerinnen und Unternehmern des Verbands sowie von Partnerorganisationen getragen. Entstehen für einzelne Formate Kosten, sind sie in der jeweiligen Ausschreibung ausgewiesen.
3.2 ISA Community. Teil der ISA Community wirst du kostenlos und ohne Anmeldung, indem du an einer Veranstaltung von ISA teilnimmst, der öffentlichen WhatsApp-Gruppe beitrittst oder dich für das ISA Panel anmeldest. Dir stehen die ISA-Konditionen und die Formate und Inhalte offen, die wir für die Community bereitstellen. Die ISA Community ist keine Vereinsmitgliedschaft: Sie bringt weder Stimmrecht noch eine Einladung zur Generalversammlung, und sie verpflichtet dich zu nichts. Du kannst jederzeit gehen, ohne uns etwas mitzuteilen.
3.3 Aktivmitglied. Aktivmitglieder sind Vereinsmitglieder mit Stimmrecht an der Generalversammlung und mit Zugang zum Expert Pool und zu den ISA-Konditionen. Die Aktivmitgliedschaft ist kostenlos, dafür erwarten wir aktive pro bono Mitarbeit: einen substanziellen und fortlaufenden Beitrag zur Arbeit des Verbands, etwa in Formaten, Projekten, an Events und insbesondere auch im Fundraising und bei der Gewinnung von Sponsoring und Förderpartnerschaften. Aufgenommen wird nur nach operativem Bedarf, nicht auf Zuruf. Wenn du dir das vorstellen kannst, schreib uns an team [at] innovationsverband.ch mit ein paar Sätzen zu dir und dazu, was du beitragen möchtest. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen, ein Anspruch darauf besteht nicht. Wir melden uns in der Regel innert fünf Arbeitstagen.
3.4 Dauer und Austritt. Die Aktivmitgliedschaft läuft über das Kalenderjahr und verlängert sich automatisch. Ein Austritt ist jederzeit formlos per E-Mail möglich und wird mit dem Eingang deiner Mitteilung wirksam. Da keine Beiträge anfallen, entstehen dir daraus keine Kosten. ISA kann eine Aktivmitgliedschaft ablehnen oder beenden, insbesondere wenn die Mitarbeit nach Ziffer 3.3 ausbleibt oder gegen diese Bedingungen verstossen wird. Die Leistungen für die ISA Community und für Aktivmitglieder werden freiwillig und im jeweils verfügbaren Umfang erbracht, ein Anspruch auf einzelne Leistungen besteht nicht.
4. Partnerschaft und Partnerbeiträge
4.1 Formen. Die Partnerschaft für öffentliche Stellen, Verbände und Unternehmen ist kostenlos. Die Partnerschaft für Bildungs-, Technologie- und Beratungsanbieter kostet CHF 3'000 pro Jahr. Eine Partnerschaft ist keine Akkreditierung von Kursen, diese ist separat zu beantragen. Eine Partnerschaft entsteht erst mit unserer schriftlichen Bestätigung.
4.2 Partnerbeiträge. Diese Ziffer gilt ausschliesslich für die kostenpflichtige Partnerschaft nach Ziffer 4.1. Die Höhe des Beitrags legt der Vorstand fest. Der Beitrag wird für das Kalenderjahr in Rechnung gestellt und ist innert 30 Tagen im Voraus zahlbar. Endet die Partnerschaft während des Jahres, wird der Beitrag nicht anteilig zurückerstattet. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug stellen wir pro Mahnung CHF 50 in Rechnung und können die Leistungen aussetzen. Bleibt eine Zahlung mehr als 30 Tage nach der ersten Mahnung aus, kann ISA die Partnerschaft beenden, der Jahresbeitrag bleibt geschuldet. Für Mitgliedschaften nach Ziffer 3 und für kostenlose Partnerschaften gilt diese Ziffer nicht.
4.3 Dauer und Kündigung. Die Partnerschaft läuft über das Kalenderjahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Eine Kündigung ist schriftlich mit einer Frist von mindestens vier Wochen auf Ende des Kalenderjahres möglich. ISA kann eine Partnerschaft ablehnen oder beenden. Die Leistungen werden freiwillig und im jeweils verfügbaren Umfang erbracht.
5. Veranstaltungen
ISA führt eigene Veranstaltungen durch und macht zugleich Angebote von Partnerorganisationen sichtbar. Für Inhalt und Durchführung von Partnerangeboten ist die jeweilige Organisation verantwortlich. Bei kostenlosen Veranstaltungen besteht kein Anspruch auf Teilnahme. ISA kann sie absagen, verschieben oder ändern.
Die Anmeldung läuft in der Regel über Luma. Deine Anmeldedaten, namentlich Name, E-Mail-Adresse und die bei der Anmeldung gemachten Angaben, werden mit den Hosts und Partnerorganisationen der jeweiligen Veranstaltung geteilt, soweit das für die Durchführung nötig ist, etwa für die Teilnahmeliste, den Einlass und die Nachbereitung. Diese Stellen bearbeiten die Daten in eigener Verantwortung nach ihren eigenen Bestimmungen. Findet eine Veranstaltung bei einer Partnerorganisation statt, gelten zusätzlich deren Hausregeln. Näheres steht in unserer Datenschutzerklärung.
6. Teilnahme an Kursen und Workshops
6.1 Geltung. Die Ziffern 6 bis 10 gelten ausschliesslich für Kurse und Workshops, die ISA im eigenen Namen anbietet und bei denen du dich bei ISA anmeldest. Wir behalten sie, weil ISA eigene Formate durchführt und Angebote auch künftig im eigenen Namen ausschreiben kann. Für Programme, die du bei einer Partnerorganisation buchst, gelten ausschliesslich deren Bedingungen, die Ziffern 6 bis 10 kommen dort nicht zur Anwendung. Wer Vertragspartnerin ist, geht aus der Ausschreibung und der Anmeldung hervor: Massgebend ist, bei wem du buchst und wer dir Rechnung stellt.
Die Executive Career Programs und die Executive Career Workshops & Self-Learnings werden von Partnerorganisationen ausgeschrieben, durchgeführt und verrechnet. Für sie gelten die Ziffern 6 bis 10 deshalb nicht. Für das Executive Career Program AI Fluency, bis 2026 bekannt als xMBA AI-Powered Career Bootcamp und xMBA Executive Training, ist die Graduate School of Applied Technology & Management Vertragspartnerin. Das gilt für beide Formate und für alle Anmeldungen. Massgebend sind deren Bedingungen und Preise. ISA bleibt Partner für Entwicklung, Arbeitsmarkt und Employability und verhandelt Kontingente und Konditionen für sein Netzwerk.
6.2 Anmeldung. Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen oder elektronischen Zulassungsbestätigung zustande.
6.3 Zielgruppe. Unsere Programme richten sich an qualifizierte Professionals mit Hochschulabschluss oder Berufsausbildung sowie mehrjähriger Erfahrung, in der Regel ab fünf Jahren, häufig mit Führungs- oder Projektverantwortung. Anbieterinnen und Anbieter konkurrierender Dienstleistungen sind ausgeschlossen. Bei falschen Angaben kann ISA den Vertrag beenden und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 500 von einer allfälligen Rückerstattung abziehen.
6.4 Zulassung. Über die Zulassung entscheidet die Programmleitung. Wer nicht zugelassen wird, erhält bereits bezahlte Beträge vollständig zurück.
6.5 Programmänderungen. ISA kann Aufbau, Inhalte und Referierende anpassen, soweit der Charakter des Programms gewahrt bleibt.
6.6 Technische Voraussetzungen. Für digitale Lernumgebungen brauchst du einen eigenen Internetzugang und ein geeignetes Gerät.
6.7 Urheberrecht. Unterlagen, Marken und Materialien sind geschützt. Eine Nutzung ausserhalb der Lernumgebung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
6.8 Arbeitsergebnisse. Rechte an Gruppenergebnissen liegen bei ISA, sofern nichts anderes vereinbart ist. Individuelle Arbeiten bleiben bei den Teilnehmenden, ISA erhält ein kostenloses, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht zu Qualitäts- und Dokumentationszwecken.
7. Preise und Zahlung
Die Kursgebühr ist bei der Buchung oder innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen und muss spätestens 14 Tage vor Kursbeginn eingegangen sein. Bei Verzug stellen wir pro Mahnung CHF 30 in Rechnung, zuzüglich Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr. Reise, Unterkunft, Verpflegung, Literatur und weitere persönliche Auslagen sind nicht inbegriffen. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Bildungsleistungen sind nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11 des Mehrwertsteuergesetzes von der Steuer ausgenommen, weshalb auf der Kursgebühr keine Mehrwertsteuer anfällt. Prüfungs- und Zertifizierungsgebühren Dritter sind nur inbegriffen, soweit dies ausdrücklich so ausgewiesen ist.
ISA-Konditionen sind eine freiwillige, limitierte Vergünstigung auf den Listenpreis für die ISA Community. Sie sind weder ein Stipendium noch eine Subvention und können bei falschen Angaben widerrufen werden. Für Programme von Partnerorganisationen gelten ausschliesslich deren Preise, Zahlungs- und Abmeldebedingungen. Die Rechnung stellt in diesen Fällen die Partnerorganisation.
8. Absage und Verschiebung durch ISA
ISA kann einen Kurs absagen oder verschieben, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, höhere Gewalt vorliegt oder Referierende ausfallen. Über eine Absage wegen Mindestteilnehmerzahl informieren wir spätestens 14 Tage vor Beginn. Bereits bezahlte Gebühren erstatten wir innert 14 Arbeitstagen vollständig zurück.
9. Abmeldung durch Teilnehmende
Eine Abmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail an team [at] innovationsverband.ch. Wir bestätigen den Eingang innert zwei Arbeitstagen, wirksam wird die Abmeldung mit unserer Bestätigung.
9.1 Mehrtägige Programme: bis 90 Tage vor Beginn kostenlos, es fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 an. 30 bis 89 Tage vorher 30 Prozent, 11 bis 29 Tage vorher 60 Prozent, ab 10 Tagen vorher sowie bei Nichterscheinen 100 Prozent der Kursgebühr.
9.2 Eintägige Workshops: bis 14 Tage vor Beginn kostenlos, es fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 an. 7 bis 14 Tage vorher 50 Prozent, ab 6 Tagen vorher sowie bei Nichterscheinen 100 Prozent. Eine Ersatzperson ist möglich.
9.3 Sonderfälle: Eine Ersatzperson kostet CHF 100 Bearbeitungsgebühr. Bei Krankheit, Unfall oder Todesfall mit Nachweis innert sieben Tagen entfallen die Gebühren, und eine Umbuchung innert zwölf Monaten ist möglich. Eine Umbuchung bis 30 Tage vor Beginn kostet CHF 150. Für Teilnehmende mit Finanzierung über die Arbeitslosenversicherung gelten dieselben Fristen, der Widerruf läuft zusätzlich über die zuständige Stelle.
9.4 Rückerstattung: innert 14 Arbeitstagen auf das ursprüngliche Zahlungsmittel.
9.5 Abbruch: Wird ein Programm aus Gründen abgebrochen, die nicht bei ISA liegen, etwa wegen einer neuen Stelle, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Es gelten die Fristen nach Ziffer 9.1.
10. Ausschluss
ISA kann Teilnehmende ausschliessen, die gegen diese Bedingungen verstossen, weniger als 80 Prozent der Kurszeit anwesend sind, den Ablauf stören oder sich unangemessen verhalten. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.
11. Inhalte und Haftung
Die Inhalte unserer Kurse, Programme, Workshops und Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen vermittelt und dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar und ersetzen eine solche auch nicht.
Alle Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Gesetzliche Grundlagen, kantonale Praxis und individuelle Sachverhalte können im Einzelfall zu abweichenden Ergebnissen führen. Es findet keine Beratung im Einzelfall statt.
Für die Beurteilung deiner konkreten Situation, insbesondere bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Verfügungen des RAV oder vorsorge- und steuerrechtlichen Fragen, wende dich an eine spezialisierte Anwältin oder einen spezialisierten Anwalt oder an eine entsprechend qualifizierte Fachperson. Eine Haftung der Referentinnen und Referenten sowie des Innovationsverbands Schweizer Arbeitsmarkt (ISA) für Entscheidungen, die auf Basis der vermittelten Inhalte getroffen werden, ist ausgeschlossen.
ISA versichert Teilnehmende nicht. Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
12. Kommunikation
Wer sich für eine kostenlose Veranstaltung anmeldet oder Unterlagen herunterlädt, erhält von uns Informationen zu vergleichbaren Angeboten. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich, formlos per E-Mail oder über den Link in der Nachricht.
Für ein persönliches Gespräch kannst du einen Telefontermin buchen, über den Terminlink auf unserer Website. Verbindliche Erklärungen, etwa Anmeldungen, Abmeldungen und Kündigungen, erfolgen schriftlich per E-Mail an team [at] innovationsverband.ch.
13. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest dieser Bedingungen gültig. Es gilt Schweizer Recht. Erfüllungsort ist Zürich. Gerichtsstand ist Zürich, soweit nicht ein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand vorgeht. Handelst du als Konsumentin oder Konsument, bleiben die Gerichtsstände nach Art. 32 der Schweizerischen Zivilprozessordnung in jedem Fall gewahrt.
Kontakt
Innovationsverband Schweizer Arbeitsmarkt (ISA), Launchspace, Albulastrasse 55, 8048 Zürich, team [at] innovationsverband.ch